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Sonntag, 30. November 2014

Serie "Techniken des Berichteschreibens"

PRADIA startet eine Artikelserie über die "Techniken des Berichteschreibens". Darin werden einfache Tipps gegeben, wie durch richtige sprachliche Gestaltung eines Berichtes der fachliche Inhalt besser vermittelt und dadurch auch die Wahrscheinlichkeit eines positiven Gutachterbescheids erhöht werden kann.

Bezüglich des Verfassens von Psychotherapeutischen Berichten an den Gutachter wird allgemein vor allem vermittelt, wie ein Fall fachlich-inhaltlich beschrieben, aufgebaut und strukturiert werden soll. Demgemäß legen die Psychotherapeuten ihren hauptsächlichen Augenmerk auf ihre fachliche Gestaltung des Berichts. Oft vergessen wird, dass dieser fachliche Inhalt auch verständlich und korrekt vermittelt werden muss - über Sprache und Ausdruck. Diese kommen aber in sehr vielen Berichten zu kurz. Oft wird geglaubt, einen Fall verstanden und richtig beschrieben zu haben. Beim Leser kommt aber etwas ganz anderes an. Beim Schreiben ist vielen Psychotherapeuten nicht genügend bewusst, dass sich ihr Text an einen Adressaten richtet - den Gutachter. Ich muss beim Formulieren immer meinen Adressaten im Blick haben. Versteht dieser meine Gedankengänge und Argumentationen auf Anhieb? Oder wird von ihm verlangt, sich mit Hilfe seines - unbestritten vorhandenen - Fachwissens den korrekten Sinn des Gelesenen erst mühsam herzuleiten? Nach dem Motto: "Der wird schon wissen, wie es korrekt gemeint sein soll, ich bin ja schließlich ausgebildete Psychotherapeutin." Dieses Sichselbsterschließen des Textes erzeugt jedoch Unmut beim Gutachter und kann auch unerwünschte Folgen haben; nämlich wenn letzterer etwas doch anders interpretiert, als es die Psychotherapeutin gemeint hat. Und der Unmut des Gutachters über einen schwer lesbaren Text wirkt sich automatisch auch auf seine schlussendliche Beurteilung aus; er kann das sprichwörtliche "Zünglein an der Waage" ausmachen. Bei einem Fall, dessen Psychotherapiefähigkeit objektiv nicht absolut eindeutig gegeben ist, könnte dies zu einer Ablehnung führen. Oft wird vom Gutachter auch unterstellt, dass, wer seinen Gedankengang ungenügend darlegen kann, auch nicht wirklich in der Lage sei, die Dynamik eines Falles richtig zu verstehen und zu behandeln. Umgekehrt stößt ein sprachlich gut geschriebener Bericht, in dem ein Patient ausdrucksstark und argumentativ logisch beschrieben wird, auf äußerst positive Resonanz bei den Gutachtern. Dies zeigen auch immer wieder die ausdrücklich lobenden Kommentare, die die Kunden von PRADIA in den gutachterlichen Stellungnahmen zurückbekommen.

Aus: pradia.de

Freitag, 28. November 2014

"Kauf" einer Kassenzulassung?

Für fast alle niedergelassenen Heilberufe (Allgemeinmedizin, Orthopäde, HNO etc.) ist es normal, eine bestehende Praxis zu kaufen und damit auch eine Kassenzulassung zu erhalten, wenn ein Mediziner oder Therapeut sich selbständig machen möchte.
Dazu muss man wissen, dass eine Kassenzulassung ein Verwaltungsakt und ein öffentliches Gut ist, das an sich nicht verkauft werden darf (SGB IV).
Der Erwerber einer Praxis bezahlt also erstmal nicht die Zulassung. Der Kaufpreis für die Praxis umfasst "lediglich" die Praxiseinrichtung, die Patientenkartei und einen immateriellen Praxiswert ("Goodwill"). Mit dem Erwerb der Praxis und der Rückgabe der Zulassung des bisherigen Praxisinhabers "fällt" dem Erwerber diese Zulassung "automatisch" (dahinter steht noch ein Verwaltungsakt der KV) zu.
Bei einer Röntgen- oder Zahnarztpraxis bestehen durchaus substanzielle Werte; neben der Ausstattung und dem Goodwill ist vor allem der bestehende Patientenstamm für den Nachfolger von bedeutendem Wert, schließlich sind es diese Patienten, die sein Einkommen sichern, zumindest am Anfang.
Oft, bei einer psychotherapeutischen Praxis fast immer, ist es nun so, dass eine verkaufte Patientenkartei für den Nachfolger so gut wie keinen Wert darstellt. Denn häufig gibt es eigentlich gar keinen "Patientenstamm". Zu einem Psychotherapeuten bspw. geht man nicht immer wieder, so wie zum Hausarzt. Nach einer absolvierten Therapie, die auch sehr auf dem persönlichen Kontakt zum Therapeuten basiert, ist es eher die Ausnahme, dass man nach einiger Zeit eine neue Therapie anfängt. Jeder Therapeut muss sich daher seine "eigenen" Patienten suchen.
Auch die (gebrauchte) Einrichtung einer langjährigen Praxis stellt in vielen Fällen nicht wirklich einen Wert dar. Die Erstausstattung für eine psychotherapeutische Praxis kann relativ günstig angeschafft werden.
Trotzdem werden für psychotherapeutische Praxen etliche zehntausende Euro verlangt und auch bezahlt. Das, was den Erwerber dabei eigentlich interessiert, ist die Zulassung, an die er heutzutage nämlich fast nur noch über einen Praxiskaufvertrag mit einem Zulassungsinhaber gelangt. Und so wird ein öffentliches, nicht handelbares Gut zu einer privatwirtschaftlichen Handelsware.