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Freitag, 28. November 2014

"Kauf" einer Kassenzulassung?

Für fast alle niedergelassenen Heilberufe (Allgemeinmedizin, Orthopäde, HNO etc.) ist es normal, eine bestehende Praxis zu kaufen und damit auch eine Kassenzulassung zu erhalten, wenn ein Mediziner oder Therapeut sich selbständig machen möchte.
Dazu muss man wissen, dass eine Kassenzulassung ein Verwaltungsakt und ein öffentliches Gut ist, das an sich nicht verkauft werden darf (SGB IV).
Der Erwerber einer Praxis bezahlt also erstmal nicht die Zulassung. Der Kaufpreis für die Praxis umfasst "lediglich" die Praxiseinrichtung, die Patientenkartei und einen immateriellen Praxiswert ("Goodwill"). Mit dem Erwerb der Praxis und der Rückgabe der Zulassung des bisherigen Praxisinhabers "fällt" dem Erwerber diese Zulassung "automatisch" (dahinter steht noch ein Verwaltungsakt der KV) zu.
Bei einer Röntgen- oder Zahnarztpraxis bestehen durchaus substanzielle Werte; neben der Ausstattung und dem Goodwill ist vor allem der bestehende Patientenstamm für den Nachfolger von bedeutendem Wert, schließlich sind es diese Patienten, die sein Einkommen sichern, zumindest am Anfang.
Oft, bei einer psychotherapeutischen Praxis fast immer, ist es nun so, dass eine verkaufte Patientenkartei für den Nachfolger so gut wie keinen Wert darstellt. Denn häufig gibt es eigentlich gar keinen "Patientenstamm". Zu einem Psychotherapeuten bspw. geht man nicht immer wieder, so wie zum Hausarzt. Nach einer absolvierten Therapie, die auch sehr auf dem persönlichen Kontakt zum Therapeuten basiert, ist es eher die Ausnahme, dass man nach einiger Zeit eine neue Therapie anfängt. Jeder Therapeut muss sich daher seine "eigenen" Patienten suchen.
Auch die (gebrauchte) Einrichtung einer langjährigen Praxis stellt in vielen Fällen nicht wirklich einen Wert dar. Die Erstausstattung für eine psychotherapeutische Praxis kann relativ günstig angeschafft werden.
Trotzdem werden für psychotherapeutische Praxen etliche zehntausende Euro verlangt und auch bezahlt. Das, was den Erwerber dabei eigentlich interessiert, ist die Zulassung, an die er heutzutage nämlich fast nur noch über einen Praxiskaufvertrag mit einem Zulassungsinhaber gelangt. Und so wird ein öffentliches, nicht handelbares Gut zu einer privatwirtschaftlichen Handelsware.

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