Lesen Sie regelmäßig Informationen und Wissenswertes zur Gründung und Führung einer Praxis.

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Serie "Techniken des Berichteschreibens" - Folge 2: Verständlichkeit und Textfluss

Bilden Sie lieber kurze Hauptsätze statt Schachtelsätze, auch das dient der besseren Verständlichkeit. Inhalte können so leichter aufgenommen werden.

Achten Sie sehr auf faktisch-logischen Gedankenfluss und guten Textfluss. Zwar ist das Grundgerüst des Berichtes durch die Kapitel und deren Inhaltsanforderungen vorgegeben. Dieses Grundgerüst ist jedoch durchaus nicht streng. Es ist in manchen Fällen besser umzubauen, falls dies inhaltlich sinnvoller ist oder den Lesefluss fördert. Wichtig ist es, Wiederholungen zu vermeiden und zusammengehörende Fakten auch zusammen zu halten. Häufig muss man in Berichten Ausführungen zum selben Thema (z. B. Abwehrmechanismen des Pat.) in unterschiedlicher Ausformulierung oder aus unterschiedlichen Blickwinkeln an verschiedenen Stellen lesen. Dies lässt den Text auseinander gerissen erscheinen. Der Gedankenfluss erscheint inkonsistent und der Gutachter fragt sich, ob der Therapeut den Fall wirklich durchdrungen hat.

Ein Beispiel: Angenommen, es wird bereits in den Spontanangaben des Patienten (Kap. 1) über den neuen Lebenspartner der Mutter berichtet, weil es an dieser Stelle aufgrund der speziellen Symptomatik wichtig ist. Dann brauchen diese Angaben in der Lebensgeschichte des Pat. nicht wiederholt zu werden, obwohl sie eigentlich dort hingehören.  Das Beleuchten eines Themas an unterschiedlichen Stellen birgt auch ein großes Fehlerrisiko. Im ungünstigen Fall hat man Formulierungen gewählt, die sich widersprechen, aber merkt es nicht, da diese in unterschiedlichen Kontexten stehen.

Aus: pradia.de

Dienstag, 2. Dezember 2014

Psychotherapeutinnen erzählen von den unzumutbaren Arbeitsbedingungen in ihrer Ausbildung 
Der Weg zum niedergelassenen Psychotherapeuten ist lang und hart. Erst eine Ausbildung mit schlechten Arbeitsbedingungen und ungerecht niedriger Bezahlung. Danach der Kampf um eine Kassenzulassung. Wenn überhaupt, kann sie meist nur mit einem privatrechtlichen Kaufvertrag für einen horrenden Kaufpreis von einem anderen Psychotherapeuten erworben werden. Und das, obwohl es sich bei einer Zulassung eigentlich um ein öffentliches Gut handelt.

Montag, 1. Dezember 2014

Serie "Techniken des Berichteschreibens" - Folge 1: Kurze Sätze benutzen

Wenden Sie das Prinzip KISS an – Keep it short and simple! Das heißt, man soll möglichst kurze und klare Sätze bilden. Maximal 17 Wörter in einem Satz gelten als eine Länge, die Leser gut verkraften können. Sätze in Artikeln von Nachrichtenagenturen haben durchschnittlich 16 Wörter pro Satz. Die meisten ungeübten, aber auch viele geübte Schreiber bilden viel zu lange Sätze. Das kostet den Leser unnötig Konzentration und Energie; er steigt eher aus. Dabei gibt es eine ganz einfache Methode, kürzere Sätze zu bilden: Schlagen Sie in einem langen Satz einfach zwischendurch die Punkt-Taste ihrer Tastatur an. Sie werden häufig feststellen, dass zwei vollständige Sätze auf dem Papier stehen.

Aus: pradia.de

Sonntag, 30. November 2014

Serie "Techniken des Berichteschreibens"

PRADIA startet eine Artikelserie über die "Techniken des Berichteschreibens". Darin werden einfache Tipps gegeben, wie durch richtige sprachliche Gestaltung eines Berichtes der fachliche Inhalt besser vermittelt und dadurch auch die Wahrscheinlichkeit eines positiven Gutachterbescheids erhöht werden kann.

Bezüglich des Verfassens von Psychotherapeutischen Berichten an den Gutachter wird allgemein vor allem vermittelt, wie ein Fall fachlich-inhaltlich beschrieben, aufgebaut und strukturiert werden soll. Demgemäß legen die Psychotherapeuten ihren hauptsächlichen Augenmerk auf ihre fachliche Gestaltung des Berichts. Oft vergessen wird, dass dieser fachliche Inhalt auch verständlich und korrekt vermittelt werden muss - über Sprache und Ausdruck. Diese kommen aber in sehr vielen Berichten zu kurz. Oft wird geglaubt, einen Fall verstanden und richtig beschrieben zu haben. Beim Leser kommt aber etwas ganz anderes an. Beim Schreiben ist vielen Psychotherapeuten nicht genügend bewusst, dass sich ihr Text an einen Adressaten richtet - den Gutachter. Ich muss beim Formulieren immer meinen Adressaten im Blick haben. Versteht dieser meine Gedankengänge und Argumentationen auf Anhieb? Oder wird von ihm verlangt, sich mit Hilfe seines - unbestritten vorhandenen - Fachwissens den korrekten Sinn des Gelesenen erst mühsam herzuleiten? Nach dem Motto: "Der wird schon wissen, wie es korrekt gemeint sein soll, ich bin ja schließlich ausgebildete Psychotherapeutin." Dieses Sichselbsterschließen des Textes erzeugt jedoch Unmut beim Gutachter und kann auch unerwünschte Folgen haben; nämlich wenn letzterer etwas doch anders interpretiert, als es die Psychotherapeutin gemeint hat. Und der Unmut des Gutachters über einen schwer lesbaren Text wirkt sich automatisch auch auf seine schlussendliche Beurteilung aus; er kann das sprichwörtliche "Zünglein an der Waage" ausmachen. Bei einem Fall, dessen Psychotherapiefähigkeit objektiv nicht absolut eindeutig gegeben ist, könnte dies zu einer Ablehnung führen. Oft wird vom Gutachter auch unterstellt, dass, wer seinen Gedankengang ungenügend darlegen kann, auch nicht wirklich in der Lage sei, die Dynamik eines Falles richtig zu verstehen und zu behandeln. Umgekehrt stößt ein sprachlich gut geschriebener Bericht, in dem ein Patient ausdrucksstark und argumentativ logisch beschrieben wird, auf äußerst positive Resonanz bei den Gutachtern. Dies zeigen auch immer wieder die ausdrücklich lobenden Kommentare, die die Kunden von PRADIA in den gutachterlichen Stellungnahmen zurückbekommen.

Aus: pradia.de

Freitag, 28. November 2014

"Kauf" einer Kassenzulassung?

Für fast alle niedergelassenen Heilberufe (Allgemeinmedizin, Orthopäde, HNO etc.) ist es normal, eine bestehende Praxis zu kaufen und damit auch eine Kassenzulassung zu erhalten, wenn ein Mediziner oder Therapeut sich selbständig machen möchte.
Dazu muss man wissen, dass eine Kassenzulassung ein Verwaltungsakt und ein öffentliches Gut ist, das an sich nicht verkauft werden darf (SGB IV).
Der Erwerber einer Praxis bezahlt also erstmal nicht die Zulassung. Der Kaufpreis für die Praxis umfasst "lediglich" die Praxiseinrichtung, die Patientenkartei und einen immateriellen Praxiswert ("Goodwill"). Mit dem Erwerb der Praxis und der Rückgabe der Zulassung des bisherigen Praxisinhabers "fällt" dem Erwerber diese Zulassung "automatisch" (dahinter steht noch ein Verwaltungsakt der KV) zu.
Bei einer Röntgen- oder Zahnarztpraxis bestehen durchaus substanzielle Werte; neben der Ausstattung und dem Goodwill ist vor allem der bestehende Patientenstamm für den Nachfolger von bedeutendem Wert, schließlich sind es diese Patienten, die sein Einkommen sichern, zumindest am Anfang.
Oft, bei einer psychotherapeutischen Praxis fast immer, ist es nun so, dass eine verkaufte Patientenkartei für den Nachfolger so gut wie keinen Wert darstellt. Denn häufig gibt es eigentlich gar keinen "Patientenstamm". Zu einem Psychotherapeuten bspw. geht man nicht immer wieder, so wie zum Hausarzt. Nach einer absolvierten Therapie, die auch sehr auf dem persönlichen Kontakt zum Therapeuten basiert, ist es eher die Ausnahme, dass man nach einiger Zeit eine neue Therapie anfängt. Jeder Therapeut muss sich daher seine "eigenen" Patienten suchen.
Auch die (gebrauchte) Einrichtung einer langjährigen Praxis stellt in vielen Fällen nicht wirklich einen Wert dar. Die Erstausstattung für eine psychotherapeutische Praxis kann relativ günstig angeschafft werden.
Trotzdem werden für psychotherapeutische Praxen etliche zehntausende Euro verlangt und auch bezahlt. Das, was den Erwerber dabei eigentlich interessiert, ist die Zulassung, an die er heutzutage nämlich fast nur noch über einen Praxiskaufvertrag mit einem Zulassungsinhaber gelangt. Und so wird ein öffentliches, nicht handelbares Gut zu einer privatwirtschaftlichen Handelsware.